Monats-Archiv für Dezember 2011

Borreliose-Therapie - Die 3 schlimmsten Fehler

von Dr. Wilfried Nolte

Als langjähriger Borreliose-Patient und als Therapeut lernte ich die schlimmsten Fehler in der Behandlung von Borreliose kennen. Immer wieder bekomme ich Patienten, die durch die nachstehenden drei schlimmsten Fehler geschädigt wurden.

1. Behandlung mit Antibiotika

Borrelien sind intrazelluläre Erreger und können daher nicht mit Antibiotika eradiziert werden. Therapeuten, die bioenergetische Ganzheitsmedizin praktizieren, sollten das wissen.

Eine junge Frau mit Borreliose im Stadium 3 bekommt Doxycyclin verordnet. Da keine Besserung eintritt, wechselt sie den Arzt. Der rät nun anhand der Symptome die Diagnose: Multiple Sklerose. Die junge Frau wird anschließend in einer Klinik mit Chemotherapie behandelt und bekommt wegen der großen Schmerzen ein Morphium-Präparat.

2. Behandlung ohne Berücksichtigung von Therapie-Blockaden

Liegen Therapie-Blockaden vor, die nicht berücksichtigt werden, so können die Borrelien nur bis zum Niveau der Blockade vernichtet werden.

Selbst machte ich als Patient die Erfahrung, dass ein großer Teil meiner Borrelien-Last und damit ein großer Teil der Symptome mittels Frequenz-Therapie zu elimineren war. Eine vollständige Heilung gelang auch in vier Jahren mit fast wöchentlicher Behandlung nicht, weil eine E-Smog-Belastung nicht berücksichtig wurde.

3. Behandlung mit Karde

In den naturheilkundlichen Praxen wird häufig auch mit der Kardenwurzel-Tinktur therapiert. Hierbei konnte ich folgende Beobachtung bei mir und einigen meiner Patienten machen. Die Borrelien werden unter der Therapie mit Karde „unsichtbar“. Man findet sie nur, wenn man die Karde in den Testkreis bringt. Die Karde bleibt jahrelang im Körper des Patienten. Vernichten kann man die Borrelien nur zum Teil. Der nicht zu eradizierende Teil ist abhängig von der Dosis der Karde, die der Patient eingeonommen hat. Mit der Zeit wächst die Zahl der Borrelien wieder über den „geschützten“ Teil hinaus. Dieser Zuwachs kann dann wieder ausgerottet werden. Leitet man die Karde teilweise aus, so kann man einen entsprechenden Teil der Borrelien vernichten. Erst nach vollständiger Ausleitung der Karde hat der Therapeut Zugriff auf alle Borrelien.

Meines Erachtens wirkt bereits die kleinste Menge Karde schädlich. Soll sie vielleicht gut sein, nur weil sie aus der Natur stammt? Aflatoxin kommt schließlich auch aus der Natur.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Wilfried Nolte
Heilpraktiker

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Stevia ab 3. Dezember auch in der EU zugelassen!

Das lange Zeit in Deutschland umstrittene und in Lebensmitteln nicht zugelassene Süßungsmittel „Stevia“ wurde nun offiziell von der Europäischen Kommission für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen!

Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des NEM e.V., dem Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e.V.:

In der Vergangenheit war Stevia in der Europäischen Union nicht verkehrsfähig, da es Bedenken im Hinblick auf die Verkehrsfähigkeit wegen einer angeblichen Novel-Food-Eigenschaft von Stevia und möglichen Gesundheitsrisiken gab. In der Zwischenzeit hat jedoch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen einer wissenschaftlichen Bewertung die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der Stevia-rebaudiana-bertoni-Pflanze extrahiert werden, geprüft und für bestimmte Lebensmittel und Dosierungen bestätigt. Es ist unstreitig, dass Stevia 300mal Stärker als Zucker süßt, aber kalorienfrei ist und kein Karies verursachen soll. Daher besteht ein erheblicher gesundheitspolitischer Bedarf an der freien Verkehrsfähigkeit dieses Süßungsmittels.

Mit der Verordnung Nr. 1131/2011 der Kommission vom 11. November 2011 wurde die europäische Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung 1333/2008/EG entsprechend geändert und Steviolglycoside ausdrücklich zugelassen.
Die EFSA hat jedoch für Steviolglycoside eine sichere tägliche Aufnahmemenge von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag vorgegeben.

Da jedoch unklar sei, welche Mengen an Steviolglycosiden tatsächlich von der Bevölkerung verzehrt würden und nicht ausgeschlossen sei, dass bei Erwachsenen, wie auch bei Kindern, die akzeptable tägliche Aufnahmemenge von 4 mg/kg Körpergewicht überschritten werde, wurden spezifische Höchstmengengrenzen für unterschiedliche Lebensmittel vorgegeben. Darüber hinaus wird die Kommission zukünftig nach Angaben von Herstellern und Verwendern überprüfen, welche Mengen tatsächlich in der Bevölkerung aufgenommen werden, was möglicherweise in Zukunft zu neuen Dosierungsvorgaben führen könnte.

Die Steviolglycoside werden zu technologischen Zwecken als Süßungsmittel zugelassen und erhalten die E-Nummer E-960. Die Steviolglycoside werden nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen: aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt; Speiseeis; Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake; Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott; Konfitüre Extra und Gelee Extra; Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronencreme; sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse; Kakao und Schokoladenprodukte; sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren; Kaugummi; Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4.; Frühstücksgetreidekost; feine Backwaren; Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich und Krebstiere, verarbeitet; Tafelsüßen, flüssig; Tafelsüßen in Pulverform; Tafelsüßen in Tablettenform; Suppen und Brühen; Soßen; diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder eine Mahlzeit ersetzen soll (ganz oder teilweise); Fruchtnektare; aromatisierte Getränke; Bierund Malzgetränke; sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15%; Knabbereien auf Kartoffel, Getreide, Mehl oder Stärkebasis; verarbeitete Nüsse; Dessertspeisen; Nahrungsergänzungsmittel in fester Form; Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, Nahrungsergänzungsmittel in Form von Sirup oder in kaubarer Form.

Allerdings hat die Europäische Kommission die Verwendung von Stevia bei den jeweiligen Lebensmitteln unter bestimmte Bedingungen und die Einhaltung von jeweiligen Dosierungsgrenzen gestellt.

Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in der ganzen Europäischen Union in Kraft, also am 3. Dezember 2011. In anderen Ländern, wie Japan, USA, Schweiz oder Brasilien war der Süßstoff „Stevia“ schon lange zulässig.

Im Ergebnis ist somit die Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel nunmehr auch in bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und Getränken in der gesamten Europäischen Union zulässig.

Quelle: Pressemitteilung der NEM e.V., dem Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e.V.
www.nem-ev.de

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