Monats-Archiv für Dezember 2010

Ilse Aigner: “Pflanzliche Extrakte unterliegen nicht der Zulassungspflicht”

Unser Kollege Frank Wedlich hat Ilse Aigner bzgl. der geplanten Gesetzesänderung des Lebensmittel/Futtermittelgesetzes angeschrieben und Antwort erhalten. Lesen Sie selbst: Pflanzliche Extrakte unterliegen nicht der Zulassungspflicht

Wir danken ihm für seinen unermüdlichen Einsatz!

In diesem Zusammenhang möchte ich mal wieder MEINEN Lieblingsspruch anbringen:

Wenn viele kleine Leute,
an vielen kleinen Orten,
viele kleine Dinge tun,
können Sie GROSSES bewirken!

gez. Martin Keymer

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“Die Tamiflu-Lüge” - Artikel in der SZ

Was lesen wir da in der hoch angesehenen Süddeutschen Zeitung vom 17.12.10?

“Die Tamiflu-Lüge - Milliarden haben Regierungen ausgegeben für das Grippemedikament Tamiflu, um gegen eine Pandemie gewappnet zu sein. Nun warnen Wissenschaftler: Die veröffentlichten Daten zu dem Mittel sind massiv geschönt. (…)”

Hört, hört!

Hier geht es zum SZ-Artikel “Die Tamiflu-Lüge”

In diesem Zusammenhang verweise ich auch noch einmal voller Stolz auf das Statement des I.M.U. College Qualitätszirkels zum Thema Schweinegrippe!

gez. Martin Keymer

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Schenken Sie zu Weihnachen Gesundheit!

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Wichtige Petition gegen die Änderung des Lebensmittelgesetzes - bitte unterstützen!

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen!

Diese Petition geht uns ALLE an - bitte unterstützen Sie sie durch Ihre Mitzeichnung und erzählen Sie allen, die Sie kennen, davon!

Der Petitionstext im Wortlaut:

Der Deutsche Bundestag möge die beabsichtigte Gesetzesänderung durch den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 16. Juli 2010), die zur erheblichen Beeinträchtigung unserer Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierten Diäten führt, ablehnen. Viele Patienten müssten auf einer Vielzahl von guten Produkten verzichten. Außerdem ist diese Änderung nicht EU-konform.

Begründung

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.

- 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)

- Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.

- Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen

- Die Gesetzeänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum “Vitaminverbot”. Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für “chemische Substanzen”, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.

- Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.

- Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.

Hier können Sie die Petition mitzeichnen:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13766

Bis zum 28.12.2010 müssen 50.000 Eintragungen vorhanden sein, damit sie öffentlich behandelt wird.

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Winter-Zeit - Wasser-Zeit (7. Dezember - 19. Februar)

Die Zeit der Körperflüssigkeiten – die optimale Zeit für die Balancierung des Säure-Basen-Haushaltes … und Zeit für eine natürlich! Winter-Kur!

Die positive Resonanz auf unsere bisher erschienenen Kuren gibt uns Recht: die Broschüren mit den leicht verständlich aufbereiteten Informationen zu den einzelnen Schwerpunktthemen der entsprechenden Jahreszeit sind für Sie ein optimales Werkzeug, um Ihre Patienten dafür zu sensibilisieren, dass Gesundbleiben in jeder Jahreszeit andere Maßnahmen erfordert und wie wichtig es ist, im Rhythmus der Gesetzmäßigkeiten zu leben, um seine Gesundheit zu bewahren.

In den kostenlosen Broschüren haben wir die Grundlagen und Maßnahmen für eine erfolgreiche Jahreszeiten-Kur zusammengestellt: klar, verständlich und informativ.

Nach dem wir zunächst die Frühjahrs-Kur zur Holz-Zeit und schließlich die Darm-Kur zur Metall-Zeit als Arbeitsmittel für Ihre Praxis entwickelt und niedergeschrieben haben, führen wir dieses Konzept nun konsequent weiter und empfehlen Ihnen, die Wasser-Zeit zu nutzen (7. Dezember – 19. Februar), um bei Ihren Patienten ein tiefgreifendes Verständnis des Säure-Basen-Haushaltes zu wecken.

Der Säure-Basen-Haushalt ist zwar wahrlich ein Thema, das das ganze Jahr über relevant ist, doch ist es gerade die Winter-Zeit und die dadurch bedingte natürliche Verschlackung des Körpers, die uns die Bedeutung der Ableitung überschüssiger Säuren bewusst machen sollte.

Unsere Aufgabe als Therapeuten ist es, unseren Patienten bewußt zu machen, dass Gesundbleiben immer ein Ganzjahresthema ist – und nicht nur, wenn es irgendwo zwickt – und dass in der natürlichen Rhythmik, der Jahresrhythmik, jeweils besondere Themen in den Vordergrund rücken, die es zu berücksichtigen gilt, um ein gesundes und stabiles Leben zu führen.

Die Wasser-Zeit ist die Zeit der Körperflüssigkeiten und eben nicht die Zeit der Entschlackung, der Entgiftung oder gar der Gewichtsreduktion.

Die Bilanzierung des Säure-Basen-Haushaltes gelingt therapeutisch nunmehr besonders gut, da der Körper in seinem Energiefluss, in seiner Rhythmik, hierauf ausgerichtet ist.

Erneut haben wir die Zusammenhänge und notwendigen Maßnahmen für Ihren Patienten verständlich und anschaulich formuliert, um ihn zu motivieren, etwas für seine Gesundheit, für seine Stabilität zu tun – die Voraussetzung, um gesund durch den Winter zu kommen und einen optimalen Start in die Entgiftungszeit des Holzes zu finden.

Die 20-seitige Broschüre mit der Winter-Kur wird Ihnen wieder ein äußerst wertvolles Hilfsmittel in der täglichen Praxis sein!

Die Broschüre können Sie ab sofort kostenlos in beliebiger Stückzahl bei der Fa. natürlich! bestellen: Tel. +49 (0)4343 49 463-18

Rechtlicher Hinweis: Die hier getroffenen Informationen und Aussagen sind kein Ersatz für eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung. Sie entsprechen dem Therapiekonzept des Therapeutischen Hauses und der sog. Bioresonanztherapie und zählen nicht zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die Schulmedizin.
Die Bioresonanztherapie ist nach schulmedizinischer Sichtweise wissenschaftlich umstritten. Die schulmedizinische Lehrmeinung erkennt keine Wirksamkeitsnachweise an, die nicht ihren materialistischen Vorstellungen entsprechen. Die Informationen und Aussagen beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungswerten von Anwendern der von Martin Keymer entwickelten Therapiesystematik. Ausdrücklich sind sie keine Aufforderung zur Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung. Wir treffen keine Heilaussagen und schon gar keine Heilversprechen im rechtlichen Sinne und möchten diese auch nicht so verstanden wissen.

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