Falls Sie in Bayern wohnen und sich noch nicht eingetragen haben: bitte holen Sie es nach und unterstützen Sie damit diese für die gesamte Bundesrepublik richtungsweisende Initiative!
Mit dem Volksbegehren in Bayern soll erreicht werden, daß alle Mobilfunksendeanlagen künftig nur noch mit einer Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über den Gemeinde- bzw. Stadtrat und durch Bürgerbegehren ein echtes Mitwirkungsrecht bei der Standortauswahl.
Warum dieses Volksbegehren?
Die wichtigste Maßnahme wäre eine drastische Senkung der Grenzwerte, die bei uns in Deutschland um ein Vielfaches höher sind als in einigen anderen Ländern. Dafür ist der Bund zuständig, doch die Bundesregierung lehnt bisher ab. Uns bleibt also nur der zweitbeste Weg: Wir wollen mit einem Volksbegehren in Bayern mehr Bürgerbeteiligung bei der Auswahl der Standorte für Mobilfunk-Sendeanlagen erreichen und so die Strahlenbelastung für die Bevölkerung deutlich reduzieren.
Gesundheitliche Gefährdung
Seit langem wird die von Mobilfunksendern ausgehende Gesundheitsgefahr kontrovers diskutiert. Nun haben sich erstmals Ärzte eingemischt und ihre “Erfahrungswissenschaft” gegen die offizielle Wissenschaft gestellt: Die gerade ausgewerteten ärztlichen Erhebungen in Oberfranken bei 356 Personen unter häuslicher Langzeitbelastung belegen:
- Die gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Felder (von Mobilfunkanlagen, von schnurlosen DECT-Telefonen u.a.) führen zu einem neuen, bisher unbekannten Krankheitsbild mit charakteristischem Symptomenkomplex.
- Die Menschen leiden an einem, mehreren oder vielen der folgenden Symptome: Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Unruhe, Benommenheit, Reizbarkeit, Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit, Wortfindungsstörungen, depressive Stimmung, Ohrgeräusche, Hörverlust, Hörsturz, Schwindel, Nasenbluten, Sehstörungen, häufige Infekte, Nebenhöhlenentzündungen, Gelenk- und Gliederschmerzen, Nerven- und Weichteilschmerzen, Taubheitsgefühl, Herzrhythmusstörungen, Blutdruckerhöhung (anfallsweise), Hormonstörungen, nächtliches Schwitzen, Übelkeit.
- Die Symptome treten in zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Exposition auf.
- Es handelt sich keineswegs nur um subjektive Befindlichkeitsstörungen. Rhythmusstörungen, Hörsturz, Visusverlust, erhöhter Blutdruck, Hormonstörungen, Konzentrationsstörungen u.a. sind objektiv nachweisbar.
- Ein Teil der Gesundheitsstörungen verschwindet nach Beendigung der Exposition (Entfernung DECT-Telefon, vorübergehender Ortswechsel, dauerhafter Ortswechsel, Abschirmung) sofort.
Quelle: www.mobilfunk-volksbegehren.de
Siehe hierzu auch die Informationen über die EMF-protection: EMF-protection
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