Dr. Rath erfolgreich gegen Berliner Morgenpost und Charité
In dem Newsletter der MR Publishing B.V. (Dr. Rath) lesen wir:
“In den vergangenen Tagen haben wir in der juristischen Auseinandersetzung mit der Pharma-Medizin zwei wichtige Siege errungen: Das Landgericht Berlin untersagte dem Springer-Blatt “Berliner Morgenpost” bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, “den Eindruck zu erwecken, Spezialisten hätten das Produkt, das die vom Antragsteller (Dr. Rath) zur Hemmung des Wachstums und der Ausbreitung von Krebszellen erforschte Nährstoffkombination enthält, im Tierversuch getestet und keine nachweisbaren Wirkungen festgestellt”. Und die Staatsanwaltschaft Dortmund hat die Übernahme des Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen unsere Gesundheits-Allianz abgelehnt, denn “zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung … sind nicht gegeben”.
Unter www4ger.dr-rath-foundation.org/ können Sie die gesamte Meldung nachlesen.
Diesen Beitrag drucken



